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Geschäftsbedingungen der Kongreß & Veranstaltungs-Service GmbH

Die Geschäftsbedingungen sind Vertragsgegenstand.


1. Leistungsverzug

1.1. Die Agentur KVS agiert nur als Vermittler, nicht als Veranstalter.

 

1.2. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt allein der Veranstalter.

 

1.3. Der Veranstalter versichert und steht dafür ein, daß er alle notwendigen Genehmigungen, einschließlich die der GEMA, auf eigene Kosten einholt. Der Veranstalter trägt die Künstlersozialkasse, bei ausländischen Künstlern die Einkommenssteuer und den Solidaritätszuschlag nach den Vorschriften des § 50 a Abs.4 Nr.1 EStG sowie alle örtlich anfallenden Kosten, wie z.B. Versicherungen, Werbung, Vergnügungssteuern und andere.

 

Weiterhin wird der Veranstalter für die körperliche Sicherheit des Künstlers Sorge tragen und sofern notwendig, eine entsprechende Versicherung diesbezüglich abschließen.

 

1.4. Pacht-, Besitzer oder Direktionswechsel, den Veranstalter betreffend, berühren seine Vertragserfüllungspflicht nicht.

 

1.5. Die Agentur KVS haftet in keiner Weise für etwaigen Leistungsverzug des Künstlers oder des Veranstalters.

 


2. Zahlungsbedingungen

2.1 Die an die Agentur KVS zu zahlenden Beträge werden ohne jeglichen Abzug laut Vertrag bezahlt.

 

2.2 Das Gagengeheimnis ist von allen Parteien zu wahren, es sei denn, eine gesetzliche Verordnung entbindet sie von dieser Verpflichtung.

 

2.3 Die Agentur KVS erhält alle Zahlungen in EURO.

Kosten und Nebenkosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Vertragspartners.

 


3. Allgemein

3.1. Ton- und Bildmitschnitte der Darbietung von Künstlern sind nur mit deren ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Weisung auch für das Publikum klar ersichtlich ist.

 

3.2. Der Künstler ist in der Gestaltung des persönlichen Programmes frei und unterliegt somit keinen Weisungen Dritter oder des Veranstalters.

 

3.3. Die Kosten für Catering sowie gegebenenfalls für Hotel, Ton- und Lichtanlagen, Flüge, Transfer, Aufbauhelfer und andere gehen zu Lasten des Veranstalters, falls im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde.

 

3.4. Der Künstler wird dazu angehalten, die Gage selbst zu versteuern und die Sozialabgaben abzuführen. Sollte der Künstler in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein, so ist dies der Agentur KVS schnellstmöglich zu melden, da sonst die anfallende Einkommenssteuer von der Agentur KVS einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.

 

3.5. Der Künstler verpflichtet sich zur rechtzeitigen Übersendung von aussagekräftigem PR-Material, inklusive Pressefotos, spätestens mit Vertragsretournierung an Agentur KVS.

 


4. Re-Engagements

4.1. Re-Engagements, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der vertragsgegenständlichen Veranstaltung ergeben, werden ausschließlich über die Agentur KVS gebucht, der Künstler verpflichtet sich hierzu ausnahmslos. Andernfalls behält sich die Agentur KVS das Recht vor, eine Konventionalstrafe in Höhe von 30 % des mit dem Veranstalter vereinbarten Honorar zu berechnen, welche direkt nach Vertragsunterzeichnung vom Künstler an die Agentur KVS zu zahlen ist.


5. Schlußklausel

5.1. Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder anfechtbar, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt.

 

5.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform und erfordern das Einverständnis der Agentur KVS. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

 

5.3. Sollte einer der Punkte der Geschäftsbedingungen beziehungsweise des Vertrages nicht beachtet und/ oder nicht eingehalten werden, kann es schuldhaft zur Vertragsverletzung kommen. Die vereinbarte Konventionalstrafe ist in diesem Fall fällig.

 

5.4. Die Geschäftsbedingungen sowie jede Seite der Verträge wird mit Unterschrift des Vertragspartners akzeptiert.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rostock.